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Betreuung bei festgestellter eingeschränkter Alltagskompetenz

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 mit festgestellter eingeschränkter Alltagskompetenz
erfordern in der Regel einen erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung

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Folgende Leistungen können Sie bei uns abrufen:
Beaufsichtigung (insbesondere zur Entlastung pflegender Angehöriger) z.B. bei Störungen des Tag-/Nachtrhythmusses, bei der Gefahr des unkontrollierten Verlassens des Wohnbereichs oder des Verkennens oder Verursachens gefährdender Situationen

Training von Alltagskompetenzen und tagesstrukturierende Maßnahmen, z.B.

  • Lesen / Vorlesen
  • Gedächtnistraining
  • Spazieren gehen
  • Erinnerungsarbeit
  • Anleitung und Unterstützung bei der Aufnahme sinnhafter Betätigungen, z.B.
  • Basteln
  • Handarbeiten
  • Kochen, Backen
  • Musizieren
  • Gärtnern