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Verhinderungspflege

Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege durch einen ambulanten Pflegedienst für bis zu 6 Wochen je Kalenderjahr in Höhe von 1.612,00 Euro.

Außerdem kann bis zu 50 Prozent des Leistungsbetrags für Kurzzeitpflege, das sind is zu 806 Euro, zusätzlich für Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.


Es ist aber nicht zwingend, die Leistungen "am Stück" abzurufen.
Diese Kosten werden zusätzlich zu den monatlichen Pflegesachleistungen/Geldleistungen vergütet.