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Pflegegrade

Schwere der Pflegebedürftigkeit
 
Begriff der Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.
 
Krankheiten und Behinderungen
Verluste, Lähmungen oder andere Funktionsstörungen am Stütz- und Bewegungsapparat, Funktionsstörungen der inneren Organe oder der Sinnesorgane, Störungen des Zentralnervensystems wie Antriebs-, Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen sowie endogene Psychosen, Neurosen oder geistige Behinderungen.
 
 
Regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens
 
 
Grundpflege
 
Hauswirtschaft
 
Körperpflege
Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Darm- oder Blasenentleerung
 
Ernährung
Mundgerechte Zubereitung oder die Aufnahme der Nahrung
 
Mobilität
Selbständig Aufstehen, Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung

Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung, Beheizen

 

Die Pflegegrade

Pflegegrad

Bedingung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Antragstellung erfolgt bei der Pflegekasse. Wir beraten und helfen gerne bei den Formalitäten. Auf Wunsch begleiten wir auch gerne die MDK-Begutachtung.