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Verhinderungspflege

Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege durch einen ambulanten Pflegedienst für längstens 4 Wochen je Kalenderjahr.
Es ist aber nicht zwingend, die Leistungen "am Stück" abzurufen.
Die Aufwendungen der Pflegekasse dürfen jedoch im Einzelfall 1550,00 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen. Diese Kosten werden zusätzlich zu den monatlichen Pflegesachleistungen vergütet.

26.05.2012 | 00:11 |
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