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Krankenkasse

Krankenversicherung SGB V
Leistungen der Krankenversicherung erbringen wir auf Anordnung des behandelnden Arztes. Diese Leistungen sind für Sie als Patient, bis auf gesetzlich geregelte Zuzahlung, grundsätzlich kostenfrei und werden von uns direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet.

 

23.02.2012 | 14:06 |
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